Nachkriegsjustiz
Nach 1945 kam es vor dem Berliner Landgericht zu insgesamt drei Verfahren, die im Zusammenhang mit Straftaten im SA-Gefängnis Papestraße standen. Der ehemalige SA-Feldpolizist Ulrich Geguns wurde 1948 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Dem Klempner Franz Hübner wurde vorgeworfen, als ehemaliges KPD-Mitglied die SA-Feldpolizisten bei der Suche und Identifizierung zu verhaftender Personen unterstützt zu haben. Die Richter verhängten 1949 eine Strafe von zwölf Jahren Zuchthaus.
Erich Krause war in der Papestraße unter anderem für die Registrierung der Gefangenen und für die Durchführung von Vernehmungen zuständig. Trotz erwiesener Mittäterschaft sprach ihn das Landgericht 1956 wegen Verjährung der Straftaten frei.
Eine umfassende juristische Aufarbeitung der Verbrechen im SA-Gefängnis Papestraße fand nicht statt. Das reiht sich ein in die lückenhafte justizielle Ahndung des Verbrechenskomplexes Konzentrationslager im Nachkriegsdeutschland.