Haftbedingungen
Jederzeit mussten die Häftlinge mit Gewalt und Quälereien rechnen. Allgegenwärtig war das Schlagen mit Schlagwerkzeugen wie Totschläger und Nilpferdpeitschen. Weitere Foltermethoden waren stundenlanges Strammstehen, Scheinerschießungen, Vergewaltigungen, Ausreißen von Haaren, Anbrennen von Fußsohlen, stundenlanges Einsperren in einen zugenagelten Sarg oder Einspritzen von Säure in die Harnröhre.
Exerzierübungen bis zur Erschöpfung und körperliche Arbeiten bestimmten den Tagesablauf der Häftlinge. Sie mussten Reinigungs- und Küchenarbeiten sowie handwerkliche Tätigkeiten verrichten.
Auch gewaltsame Verhöre waren fester Bestandteil der Haftzeit. Sie zielten darauf ab, die Nennung weiterer Namen von Regimegegnern zu erzwingen.
Unzureichende hygienische Verhältnisse und sanitäre Bedingungen verstärkten das Leid der Inhaftierten. Auch die Versorgung mit dünnem Kaffee, zum Teil verschmutztem Wasser sowie Brot oder Suppe war ungenügend und unregelmäßig.
Die Dauer der Haft variierte zwischen wenigen Tagen, mehreren Wochen oder Monaten. Die Häftlinge mussten in der Regel vor ihrer Entlassung eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich zum Stillschweigen verpflichteten. Sie erhielten einen Entlassungsschein, auf dem der Haftort und die Dauer der Haft vermerkt waren.