NS-Justiz

Zu Beginn des Jahres 1933 gab es noch vereinzelt Versuche, mit dem SA-Gefängnis Papestraße in Verbindung stehende Todes­fälle juristisch zu verfolgen. Von drei Ermittlungs­verfahren sind die Akten noch erhalten.

Ein Verfahren behandelte den Todesfall des jüdischen Arztes Dr. Arno Philippsthal. Dieser war von SA-Feld­polizisten im März in der Papestraße so brutal misshandelt worden, dass er wenig später im Staats­krankenhaus seinen Verletzungen erlag.

Bei keinem der drei Ermittlungs­verfahren kam es zu einer Anklage oder einer Verurteilung der Täter. Sämtliche Verfahren wurden vorzeitig eingestellt und die Täter amnestiert. Eine unabhängige, an den Prinzipien eines Rechts­staates orientierte Justiz existierte 1933 bereits nicht mehr.