NS-Justiz
Zu Beginn des Jahres 1933 gab es noch vereinzelt Versuche, mit dem SA-Gefängnis Papestraße in Verbindung stehende Todesfälle juristisch zu verfolgen. Von drei Ermittlungsverfahren sind die Akten noch erhalten.
Ein Verfahren behandelte den Todesfall des jüdischen Arztes Dr. Arno Philippsthal. Dieser war von SA-Feldpolizisten im März in der Papestraße so brutal misshandelt worden, dass er wenig später im Staatskrankenhaus seinen Verletzungen erlag.
Bei keinem der drei Ermittlungsverfahren kam es zu einer Anklage oder einer Verurteilung der Täter. Sämtliche Verfahren wurden vorzeitig eingestellt und die Täter amnestiert. Eine unabhängige, an den Prinzipien eines Rechtsstaates orientierte Justiz existierte 1933 bereits nicht mehr.