Nachkriegsjustiz

Nach 1945 kam es vor dem Berliner Land­gericht zu insgesamt drei Verfahren, die im Zusammen­hang mit Straftaten im SA-Gefängnis Papestraße standen. Der ehemalige SA-Feld­polizist Ulrich Geguns wurde 1948 zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.

Dem Klempner Franz Hübner wurde vorgeworfen, als ehemaliges KPD-Mitglied die SA-Feldpolizisten bei der Suche und Identifizierung zu verhaftender Personen unter­stützt zu haben. Die Richter verhängten 1949 eine Strafe von zwölf Jahren Zuchthaus.

Erich Krause war in der Papestraße unter anderem für die Registrierung der Gefangenen und für die Durch­führung von Vernehmungen zuständig. Trotz erwiesener Mittäterschaft sprach ihn das Landgericht 1956 wegen Verjährung der Straftaten frei.

Eine umfassende juristische Aufarbeitung der Verbrechen im SA-Gefängnis Papestraße fand nicht statt. Das reiht sich ein in die lückenhafte justizielle Ahndung des Verbrechens­komplexes Konzentrations­lager im Nachkriegs­deutschland.