Machtübergabe an die Nationalsozialisten

Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 markierte das Ende der Weimarer Republik. Der Regierung gehörten neben Hitler zunächst nur zwei weitere NSDAP-Mitglieder sowie acht Politiker aus dem deutsch­nationalen und konservativen Lager an.

Als Reichskanzler bediente Hitler sich umgehend aller ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Macht­mittel. Sein Ziel war die Ausschaltung der politischen Gegner und die Errichtung einer Diktatur. Bereits am 1. Februar 1933 löste Reichs­präsident von Hindenburg den Reichstag auf. Nach einem Aufruf der KPD zum General­streik unter­zeichnete er am 4. Februar eine von Hitler vorgelegte Not­verordnung. Kund­gebungen und Druck­schriften von politischen Gegnern konnten nunmehr verboten werden. In Preußen rekrutierte Hermann Göring als kommissarischer Innen­minister 50 000 „Hilfspolizisten” aus SA und SS sowie dem rechts­gerichteten para­militärischen Verband „Stahlhelm” und forderte sie unverhohlen auf, gegen „Staatsfeinde” mit der Schusswaffe vorzugehen.

Am Abend des 27. Februar brannte das Reichs­tags­gebäude. Die Regierung propagierte den Brand als Beweis für einen kommunistischen Umsturz­versuch. Die daraufhin erlassene Not­verordnung „zum Schutze von Volk und Staat” setzte alle wesentlichen Grundrechte außer Kraft.