Machtübergabe an die Nationalsozialisten
Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 markierte das Ende der Weimarer Republik. Der Regierung gehörten neben Hitler zunächst nur zwei weitere NSDAP-Mitglieder sowie acht Politiker aus dem deutschnationalen und konservativen Lager an.
Als Reichskanzler bediente Hitler sich umgehend aller ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Machtmittel. Sein Ziel war die Ausschaltung der politischen Gegner und die Errichtung einer Diktatur. Bereits am 1. Februar 1933 löste Reichspräsident von Hindenburg den Reichstag auf. Nach einem Aufruf der KPD zum Generalstreik unterzeichnete er am 4. Februar eine von Hitler vorgelegte Notverordnung. Kundgebungen und Druckschriften von politischen Gegnern konnten nunmehr verboten werden. In Preußen rekrutierte Hermann Göring als kommissarischer Innenminister 50 000 „Hilfspolizisten” aus SA und SS sowie dem rechtsgerichteten paramilitärischen Verband „Stahlhelm” und forderte sie unverhohlen auf, gegen „Staatsfeinde” mit der Schusswaffe vorzugehen.
Am Abend des 27. Februar brannte das Reichstagsgebäude. Die Regierung propagierte den Brand als Beweis für einen kommunistischen Umsturzversuch. Die daraufhin erlassene Notverordnung „zum Schutze von Volk und Staat” setzte alle wesentlichen Grundrechte außer Kraft.