Haftbedingungen

Jederzeit mussten die Häftlinge mit Gewalt und Quälereien rechnen. Allgegen­wärtig war das Schlagen mit Schlag­werk­zeugen wie Totschläger und Nil­pferd­peitschen. Weitere Folter­methoden waren stunden­langes Stramm­stehen, Schein­erschießungen, Vergewaltigungen, Ausreißen von Haaren, Anbrennen von Fußsohlen, stunden­langes Einsperren in einen zugenagelten Sarg oder Einspritzen von Säure in die Harnröhre.

Exerzierübungen bis zur Erschöpfung und körperliche Arbeiten bestimmten den Tages­ablauf der Häftlinge. Sie mussten Reinigungs- und Küchen­arbeiten sowie hand­werkliche Tätig­keiten verrichten.

Auch gewaltsame Verhöre waren fester Bestand­teil der Haftzeit. Sie zielten darauf ab, die Nennung weiterer Namen von Regime­gegnern zu erzwingen.

Unzureichende hygienische Verhältnisse und sanitäre Bedingungen verstärkten das Leid der Inhaftierten. Auch die Versorgung mit dünnem Kaffee, zum Teil verschmutztem Wasser sowie Brot oder Suppe war ungenügend und unregelmäßig.

Die Dauer der Haft variierte zwischen wenigen Tagen, mehreren Wochen oder Monaten. Die Häftlinge mussten in der Regel vor ihrer Entlassung eine Erklärung unter­zeichnen, in der sie sich zum Still­schweigen verpflichteten. Sie erhielten einen Entlassungs­schein, auf dem der Haftort und die Dauer der Haft vermerkt waren.